Zentraler Kriminaldienst der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

In der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden sind ein Zentraler Kriminaldienst (ZKD) und drei Kriminal- und Ermittlungsdienste (KED) eingerichtet.

Die Kriminal- und Ermittlungsdienste sind bei den Polizeikommissariaten in Bad Münder, Bad Pyrmont und in Holzminden angebunden, der Zentrale Kriminaldienst am Standort der Polizeiinspektion in Hameln.

Die Kriminalitätsbekämpfung umfasst alle polizeilichen Ermittlungen von der Anzeigenaufnahme bis zur Abgabe des Ermittlungsvorganges an die zuständige Staatsanwaltschaft. Unter die polizeilichen Ermittlungen fallen zum Beispiel die Aufnahme des Tatortes, die Spurensuche, Durchsuchungsmaßnahmen nach Beweismitteln, Vernehmungen von Tatverdächtigen und Zeugen oder kriminaltechnische Untersuchungen.

Während die Kriminal- und Ermittlungsdienste der Polizeikommissariate in ihrem Zuständigkeitsbereich leichte bis mittlere Kriminaldelikte bearbeiten, obliegt dem Zentralen Kriminaldienst die Aufgabe der spezialisierten Kriminalitätsbekämpfung im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion.

Darüber hinaus ist der Zentrale Kriminaldienst für die Bekämpfung der allgemeinen (leichten bis mittleren) Kriminalität am Sitz der Polizeiinspektion (Hameln) zuständig.

Leiter des Zentralen Kriminaldienstes ist der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) Manfred Hellmich. Er ist verantwortlich für die Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Polizeiinspektion und entscheidet über die Zuweisung der Ermittlungsführung, den notwendigen Kräfteansatz, die Einrichtung von Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen und sonstige Rahmenbedingungen.
Der ZKD gliedert sich in die Fachkommissariate 1 bis 7. Weiterhin gehören die Fahndungsgruppe und die Analysestelle dazu. Hier eine Übersicht:

1. Fachkommissariat
Leiter: Polizeihauptkommissar (PHK) Michael Lange

Die Zuständigkeit umfasst insbesondere

  • Straftaten gegen das Leben und Todesursachenermittlungen,
  • Vermisstensachen Erwachsener und Minderjähriger,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
  • Körperverletzungsdelikte,
  • unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung,
  • Arztdelikte (Ärztliche Kunstfehler),
  • Arbeits- und Betriebsunfälle mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung,
  • Brandstiftungen/Brandursachenermittlungen,
  • Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen,
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
  • Menschenhandel,
  • Straftaten im Zusammenhang mit Prostitutionsausübung, Rotlicht- und Milieukriminalität,
  • Straftaten nach dem Waffen- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz,
  • Straftaten nach dem Luftverkehrsgesetz.
2. Fachkommissariat
Leiterin: Erste Kriminalhauptkommissarin (EKHK'in) Heidrun Schäfer


Die Zuständigkeit umfasst insbesondere besondere

  • Raubdelikte, wie Raub auf Geldinstitute, Spielhallen, Tankstellen oder ähnliche Tatobjekte sowie Raubüberfälle in Wohnungen,
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit, sofern sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fachkommissariats 1 fallen,
  • Erpressung,
  • Diebstähle ohne erschwerende Umstände und unter erschwerenden Umständen von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen, Schusswaffen, Betäubungsmittel aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Orten,
  • Kraftfahrzeugsachwertdelikte,
  • Hehlerei, sofern das Grunddelikt in die Zuständigkeit des Fachkommissariat 2 fällt,
  • Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (mit Ausnahme konsumorientierter Delikte und des sog. Kleinhandels).

3. Fachkommissariat
Leiter: Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Ewald Rinne


Die Zuständigkeit umfasst insbesondere

  • Wirtschaftskriminalität,
  • besondere Betrugsdelikte,
  • Geld- und Wertzeichenfälschungen,
  • Fälschungen von Zahlungskarten,
  • Hehlerei, sofern das Grunddelikt in die Zuständigkeit des FK 3 fällt,
  • Insolvenzdelikte,
  • Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,
  • Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen auf dem Wirtschaftssektor,
  • Straftaten gegen die Umwelt, Straftaten nach dem Ausländer-/Asylverfahrensrecht,
  • Datenschutzdelikte,
  • verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung (fachkommissariats- und dienststellenübergreifend).

4. Fachkommissariat

Leiter: Kriminalhauptkommissar (KHK) Stefan Grupe

Die Zuständigkeit umfasst insbesondere

  • die Bearbeitung von Delikten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) und von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten),
  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr in staatsschutzpolizeilichen Angelegenheiten (insbesondere Aufklärung, Datenerhebungen, Personenschutz, Personenüberprüfungen, Gefahrenermittlungen, Gefährderansprachen),
  • die fachbezogene Mitwirkung in ausländerrechtlichen, vereinsrechtlichen und versammlungsrechtlichen Angelegenheiten,
  • die Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten.

Fachkommissariat Forensik
Leiter: Kriminalhauptkommissar
(KHK) Marco Hoffmann


Das FK Forensik ist zuständig für die Aufgabenerfüllung in den Bereichen der Kriminaltechnik, der EDV-Beweismittelsicherung und –auswertung, der Kriminalaktenhaltung, der ADV-Speicherung sowie der Asservatenstelle.

Die Aufgaben umfassen insbesondere

  • die spezialisierte kriminaltechnische Tatortaufnahme, sofern sie aus sachlichen und/oder fachlichen Gründen nicht durch Kräfte der allgemeinen oder spezialisierten Tatortaufnahme erfolgen kann,
  • die Spurenaufbereitung und –nachbereitung, einschließlich der Weiterleitung von Spurenträgern an Untersuchungsstellen,
  • die Qualitätskontrolle vor Weiterleitung von Spurenträgern und gesicherten Spuren (einschließlich der Untersuchungsanträge) an Untersuchungsstellen,
  • die Qualitätskontrolle bei DNA-Spuren,
  • die kriminalfotografische und –videografische Bilderstellung und Bildbearbeitung,
  • die Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation von Wiedererkennungsmaßnahmen,
  • die Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen, einschließlich der Gewinnung von Materialien zur DNA-Analytik,
  • die Beratung und Unterstützung der Sachbearbeitung in Fragen der EDV- Beweismittelsicherung (Vorbereitung von Durchsuchungen, Sicherstellungen),
  • die Sicherung von Beweismitteln aus Datennetzen und von Datenträgern,
  • die technische Unterstützung der Sachbearbeitung bei der Auswertung der aus Datennetzen und von Datenträgern gesicherten Materialien.

Die Analysestelle gehört ebenfalls zum FK Forensik für die strategische und operative Auswertung und Analyse auf Ebene der Polizeiinspektion zuständig.

Ihre Zuständigkeit umfasst insbesondere

  • die Durchführung örtlicher Auswerte- und Analysevorhaben,
  • die Unterstützung der Ermittlungsführung durch operative Analysen, z.B. Reisebewegungen,Fallvergleiche, Beziehungsdiagramme,
  • das Erstellen periodischer und anlassbezogener Lagebilder,
  • die Aufbereitung von Führungsinformationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung,
  • die Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

6. Fachkommissariat

Das Fachkommissariat 6 ist am Sitz der Polizeiinspektion für alle Jugendsachen zuständig. Darüber hinaus ist es inspektionsweit für die Bearbeitung von Verfahren gegen kindliche und jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter in besonderen Fällen zuständig. Jugendsachen sind alle polizeilichen Ermittlungsvorgänge in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Kinder und Jugendliche. Für die Ermittlungen gelten grundsätzlich das Wohnortprinzip sowie der deliktsübergreifende und täterorientierte Ansatz. Soweit über die Bearbeitung von Jugendsachen hinausgehende Spezialkenntnisse erforderlich sind (z.B. bei Kapital- oder Staatsschutzdelikten), erfolgt die Sachbearbeitung in dem jeweils zuständigen Fachkommissariat unter personeller Beteiligung des FK 6. Die Bearbeitung von Verkehrsdelikten Minderjähriger erfolgt grundsätzlich im Fachkommissariat 7. Das Fachkommissariat 6 ist nur zuständig, wenn eine besondere kriminelle Energie, die Gefahr der Entwicklung einer kriminellen Karriere oder ein Tatzusammenhang mit einem bereits dort bearbeiteten oder in der Bearbeitung befindlichen Delikt erkennbar ist.

7. Fachkommissariat
Leiter: Polizeihauptkommissar (PHK) Andreas Meier

Das Fachkommissariat 7 bearbeitet insbesondere

  • Verkehrsunfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten,
  • Verkehrsunfälle mit sonstigem Personenschaden,
  • schwerwiegende Verkehrsunfälle mit Sachschaden,
  • Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
  • fingierte bzw. manipulierte Verkehrsunfälle mit betrügerischem Hintergrund, in Abstimmung mit dem Fachkommissariat 3.
Die Fahndungsgruppe

Die Organisationseinheit Fahndung ist – unbeschadet allgemeiner und gezielter Fahndungsaufgaben aller Dienststellen bzw. Organisationseinheiten - im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion für die allgemeine und gezielte Suche nach Personen und Sachen zuständig.

Die Aufgaben umfassen dabei insbesondere

  • die operative Unterstützung der Sachbearbeitung in den Fachkommissariaten, Polizeikommissariaten und Polizeistationen,
  • die Beratung der Sachbearbeitung bei der Veranlassung von Fahndungsausschreibungen,
  • die Aufklärung und Informationsbeschaffung an milieutypischen Örtlichkeiten,
  • die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Kontrollstellen und Razzien.

Kripomarke  

Kripomarke der Polizei Niedersachsen

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