Diensthundführerstaffel der PD Göttingen

Die Diensthundführerstaffel der Polizeidirektion Göttingen gliedert sich in vier Diensthundführergruppen (DHFG) an den Standorten:

  • Göttingen
  • Hildesheim
  • Hameln
  • Nienburg

Die Diensthundführerstaffel ist für den gesamten Bereich der Polizeidirektion Göttingen, von Hann. Münden im Süden bis Nienburg im Norden, zuständig. Die Diensthundführenden (DHF) der Polizeidirektion Göttingen können aber im gesamten Bereich der Polizeidirektion, in Niedersachsen oder in anderen Bundesländern eingesetzt werden.

Zu den Aufgaben der DHF gehören:

  • Der Streifendienst
  • die Unterstützung der Dienststellen bei der Bewältigung von Einsatzlagen im täglichen Dienst und an Brennpunkten
  • besonderen Anlässe (z. B. Demonstrationen, Fußballspiele, Schützenfeste)
  • Spezialhundeinsätze Mehr als die Hälfte der Einsätze der Diensthundführerstaffel Göttingen sind Einsätze für Spezialhunde.

Schutzhundausbildung
Diensthund beim Training

Die Ausbildung eines Diensthundes

Neben den polizeilichen Aufgaben, sind die DHF für die Ausbildung ihrer Diensthunde verantwortlich. Ständiges Trainieren in polizeilichen Einsatzsituationen ist zwar aufwändig aber für die Gewährleistung einer hohen Einsatzverlässlichkeit der Diensthunde zwingend erforderlich.

Die Diensthunde der niedersächsischen Polizei werden grundsätzlich nach dem Prinzip der dualen Verwendung bereits im Welpenalter ausgewählt und behutsam ausgebildet. Das heißt, dass grundsätzlich jeder Diensthund als Schutzhund ausgebildet wird und danach je nach Veranlagung und dienstlicher Notwendigkeit eine zusätzliche Spezialisierung erfolgt. Dazu muss er einen „Eignungstest“ beim Zentralen Diensthundwesen der Polizei Niedersachsen in Ahrbergen bei Hildesheim bestehen.

Hier muss der Diensthund zeigen, dass er seine Leistungsfähigkeit, insbesondere seine Spielfreude auch unter schwierigsten Bedingungen beibehält und sich durch nichts und niemanden ablenken lässt. Die Ausbildung zu einem Spezialhund dauert bis zu elf Wochen und erfolgt beim Zentralen Diensthundwesen.

Die Aufgaben der Schutzhunde umfassen hauptsächlich die Verfolgung von Straftätern und die Unterstützung / Absicherung einschreitender Kräfte. Sie spüren vermisste Personen auf, finden weggeworfenes Diebesgut und anderes Beweismittel.

Bei gewalttätigen demonstrativen Aktionen, polizeilichen Maßnahmen und sonstigen Anlässen schützen die Diensthunde Polizeibeamte und andere Personen.

In der Polizeidirektion Göttingen stehen darüber hinaus folgende Spezialhunde zur Verfügung:

  • Sprengstoffspürhund
  • Rauschgiftspürhund / Banknotenspürhund
  • Brandmittelspürhund
  • Leichenspürhund (mit der Zusatzqualifikation Wassersuche)
  • Datenträgerspürhund

Brandmittelspürhund
Brandmittelspürhund bei der "Arbeit"

Sprengstoffspürhunde sind in der Lage, Sprengstoffe sowie Waffen und Munition anzuzeigen. Der Hund darf die angezeigten Gegenstände nicht berühren und muss auch auf Entfernung suchen und von seinem Hundeführer gesteuert werden können.

Rauschgiftspürhunde sind in der Lage, Rauschgifte und deren Derivate aufzuspüren und anzuzeigen. Selbst Geruchsablenkungen und aufwändige Verstecke beeinträchtigen das Suchvermögen der Rauschgiftspürhunde nicht. Außerdem gibt es Rauschgiftspührhunde, die zusätzlich nach Geldscheinen suchen können. Diese Banknotenspürhunde sind in der Lage Banknoten und Falschgeld anzuzeigen.

Brandmittelspürhunde zeigen Brandbeschleuniger in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Dabei müssen sie wahre Akrobaten sein, da sie auch freistehende Balken in großer Höhe absuchen müssen. Gitterroste dürfen nicht ausgelassen werden. Außerdem besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch Scherben oder Nägel im Brandschutt.

Datenträgerspürhunde werden grundsätzlich zum Auffinden von internen und externen Festplatten (SSD und HDD) und Speicherkarten unterschiedlichster Formate sowie USB-Sticks eingesetzt. Ebenso ist die Suche nach Mobiltelefonen möglich.

Leichenspürhunde (mit der Zusatzqualifikation Wassersuche) zeigen Leichengeruch und menschliches Blut in unterschiedlichen Verwesungsstadien an.
Die Leichen- und Blutspürhunde sind meist auch dann erfolgreich, wenn die Leiche entfernt oder versucht wurde, das Blut zu entfernen. Einige Hunde werden zusätzlich zur Suche auf Gewässern ausgebildet. Sie werden auf einem speziell ausgerüsteten Boot eingesetzt und zeigen unter Wasser befindliche Leichen oder Leichenteile im Wasser an. Dabei ist die Wassertiefe nicht entscheidend.


Polizeidirektion Göttingen

Groner Landstraße 51
37081 Göttingen

Telefon (0551) 491-0
Fax (0551) 491-1035

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