„Wann wird eine Apostille ausgestellt?“

Eine Vielzahl von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Damit eine deutsche Urkunde in diesen Ländern anerkannt wird, ist es erforderlich, dass die deutsche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen wird.

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