Warum brauche ich manchmal keine Apostille?
Seit dem 16.02.2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Seitdem wird für viele Urkunden, die man im EU-Ausland vorlegen möchte, keine Apostille mehr benötigt.