Teilnahmebedingungen aktuelles Gewinnspiel

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL

Verantwortlich für das Gewinnspiel ist das Dezernat 01 der Polizeidirektion Göttingen (nachfolgend „Betreiber"). Facebook/Instagram stehen in keinem Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel. Es wird weder von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Gewinn

Verlost werden zwei Fahrradhelme im Design der Polizei Niedersachsen. Die beiden Helme haben unterschiedliche Größen: ein Helm ist für einen Kopfumfang von 51 bis 55 cm verstellbar, der zweite für einen Kopfumfang von 55 bis 58 cm. Es gibt je einen Helm pro Größe.

Der Gewinn wird nicht versendet. Die Gewinner/-innen holen die Helme persönlich bei der Polizeidirektion Göttingen (Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen) ab. Den Abholtermin stimmt der Betreiber nach der Gewinnbenachrichtigung individuell ab. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Übergabe des Gewinns

Die Helme stammen aus der landesweiten Helmkampagne der Polizei Niedersachsen. Bei der Übergabe wird ein Vergabebeleg ausgefüllt und unterschrieben. Erfasst werden Name und Vorname, eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) sowie die ausgegebene Helmgröße. Ohne unterschriebenen Vergabebeleg kann der Helm nicht ausgegeben werden.

Bei minderjährigen Gewinner/-innen unterschreibt ein Erziehungsberechtigter. Die Übergabe erfolgt daher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Im Rahmen der Kampagne werden die Gewinner/-innen gebeten, einige Wochen nach der Übergabe ein Foto mit dem getragenen Helm an die zentrale Kampagnenadresse zu senden und an einer begleitenden Evaluation teilzunehmen. Beides ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns. Das Foto dient ausschließlich als Nachweis der Nutzung und wird nicht veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland ab einem Alter von 13 Jahren. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Erziehungsberechtigte können für ihre minderjährigen Kinder teilnehmen. In diesem Fall kommentiert der oder die Erziehungsberechtigte und benennt die beiden Personen, für die die Helme bestimmt sind. Mit der Teilnahme erklärt der oder die Erziehungsberechtigte zugleich die Einwilligung in die Teilnahme der Kinder.

Nehmen Minderjährige selbst teil, ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Betreiber holt diese nach der Ziehung und vor der weiteren Erhebung personenbezogener Daten ein. Liegt sie nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, wird aus der Vorauswahl erneut gelost.

Die Teilnahme erfolgt als Paar, bestehend aus zwei Personen, für die die beiden Helme bestimmt sind. Die zweite Person wird im Kommentar markiert oder, wenn sie kein eigenes Konto hat, benannt. Sie muss mit der Teilnahme einverstanden sein und kann diese jederzeit gegenüber dem Betreiber widerrufen. Für die zweite Person gilt keine Mindestaltersgrenze.

Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeitende des Betreibers.

Der Betreiber behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels

b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen

c) bei unlauterem Handeln oder

d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme.

Kommentare, die gegen die Netiquette des Betreibers verstoßen, insbesondere beleidigende, diskriminierende oder herabwürdigende Inhalte, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahme und Teilnahmeschluss

Die Teilnahme erfolgt durch einen Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag auf dem Instagram-Kanal des Betreibers. Im Kommentar ist die zweite Person zu markieren oder zu benennen und zu begründen, warum die beiden Personen die Helme benötigen.

Teilnahmeschluss ist der 27.09.2026. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Kommentare werden nicht berücksichtigt.

Ermittlung der Gewinner/-innen

Die Ermittlung erfolgt nach Teilnahmeschluss in zwei Schritten. Zunächst wählt eine Jury des Betreibers aus allen gültigen Kommentaren eine Vorauswahl der überzeugendsten Begründungen aus. Maßgeblich sind Nachvollziehbarkeit und Bezug zum Thema Fahrradhelm. Aus dieser Vorauswahl entscheidet anschließend das Los.

Da die beiden Helme unterschiedliche Größen haben, klärt der Betreiber die benötigten Kopfumfänge nach der Ziehung mit dem gezogenen Paar. Voraussetzung für den Gewinn ist, dass eine Person einen Kopfumfang von 51 bis 55 cm und die andere Person einen Kopfumfang von 55 bis 58 cm hat. Ist das nicht der Fall, wird aus der Vorauswahl erneut gelost.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Benachrichtigung

Die Gewinner/-innen werden zeitnah über eine Direktnachricht auf Instagram über den Gewinn informiert. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach der Benachrichtigung keine Rückmeldung, wird der Gewinn aus der Vorauswahl erneut verlost.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme genügt der Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag. Weitere personenbezogene Daten werden erst im Fall eines Gewinns erhoben, nämlich Name und Kontaktdaten zur Abstimmung des Abholtermins sowie die benötigten Helmgrößen. Nehmen Erziehungsberechtigte für ihre Kinder teil, werden die Daten über sie erhoben. Bei minderjährigen Gewinner/-innen, die selbst teilgenommen haben, wird vorab die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten eingeholt.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Übergabe des Gewinns. Sämtliche Daten werden nur für diesen Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Die im Vergabebeleg erfassten Daten werden im Rahmen der landesweiten Helmkampagne der Polizei Niedersachsen verarbeitet und nach deren Vorgaben aufbewahrt. Eine Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Kampagne erforderlich ist.

Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

Eine Veröffentlichung der Gewinner/-innen erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende können jederzeit Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de.

Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmenden umgehend gelöscht.

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