Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland (Apostillen und Legalisationen)

Weiterhin können Apostillen und Auslandsvorbeglaubigungen nur auf dem Postweg beantragt werden.


Wir danken für ihr Verständnis!

Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als "Apostille" oder "Legalisation".
Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.


Beglaubigungsformen

Apostille

Eine Vielzahl von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Damit eine deutsche Urkunde in diesen Ländern anerkannt wird, ist es erforderlich, dass die deutsche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen wird.

Legalisation

Für diejenigen Länder, die dem vorgenannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. D.h., die deutsche Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Göttingen) vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Für die nachfolgend aufgeführten Länder ist darüber hinaus nach der Vorbeglaubigung von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Göttingen) eine weitere Beglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Erst danach erfolgt die endgültige Legalisation durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

  • Afghanistan
  • Volksrepublik Bangladesch
  • Union Myanmar (Birma)
  • Republik Irak
  • Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
  • Königreich Jordanien
  • Königreich Kambodscha
  • Staat Katar
  • Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich)
  • Republik Mali
  • Mauretanien
  • Königreich Nepal
  • Republik Ruanda
  • Königreich Saudi-Arabien
  • Republik Senegal
  • Demokratische Republik Somalia
  • Republik Sudan
  • Arabische Republik Syrien
  • Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
  • Republik Togo
  • Vereinigte Arabische Emirate

Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Göttingen, Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen beglaubigt grundsätzlich alle im Bereich des:

  • Landkreises Göttingen,
  • Landkreises Northeim,
  • Landkreises Hildesheim,
  • Landkreises Holzminden,
  • Landkreises Nienburg/Weser
  • Landkreises Schaumburg,
  • Landkreises Hameln-Pyrmont,

durch Behörden ausgestellte öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:

♦ Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden),

♦ Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen,

♦ Schulzeugnisse, die jedoch vorher durch die zuständige Niedersächsische Landesschulbehörde vorbeglaubigt werden müssen. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Schule, welche Landesschuldbehörde dafür zuständig ist. Eine direkte Übersendung der Landesschulbehörde an die sodann zuständige Polizeidirektion kann zugleich beantragt werden.

♦ Zeugnisse und Zertifikate der Georg-August-Universität Göttingen:

Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Frau Lohde unter Tel.: 0551/3921784, E-Mail: dorothee.lohde@zvw.uni-goettingen.de.

♦ Zeugnisse und Zertifikate der PFH Private Hochschule Göttingen:

Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Herrn Krell unter Tel.: 0551/54700400, E-Mail: pa-fs@pfh.de.

♦ Zeugnisse und Zertifikate der Universität Hildesheim:

Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Herrn Flohr unter Tel.: 05121/88391304, E-Mail: flohr@uni-hildesheim.de.

♦ Zeugnisse und Zertifikate der HAWK Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen:

Wenden Sie sich hierfür bitte

  • Für den Standort Hildesheim zunächst an Frau Lomp unter Tel.: 05121/881114, E-Mail: heike.lomp@hawk.de.
  • Für den Standort Holzminden zunächst an Frau Koch unter Tel.: 05531/126115, E-Mail: olga.koch@hawk.de.
  • Für den Standort Göttingen zunächst an Frau Workert unter Tel.: 05121/881129, E-Mail: natalie.workert@hawk.de.

♦ Zeugnisse und Zertifikate der Hochschule Weserbergland:

Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Frau Schlotthauber unter Tel.: 05151/955924 oder
Frau Schlösser unter Tel.: 05151/955930, E-Mail: pruefungsverwaltung@hsw-hameln.de.

♦ Ausweisdokumente nach vorheriger Anfertigung einer beglaubigten Fotokopie des Ausweises. Diese erhalten Sie bei der auf dem Ausweis notierten ausstellende Behörde.

♦ Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter nach vorheriger Vorbeglaubigung durch dort zuständige Mitarbeiter.


Von der Polizeidirektion Göttingen nicht beglaubigt werden können:

  • Urkunden, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen ausgestellt wurden.
    Bitte wenden Sie sich an:
  • die örtlich zuständige Polizeidirektion in Niedersachsen
  • die örtlich zuständige Behörde des betreffenden Bundeslandes. Welche das ist, können Sie auch bei der Behörde erfragen, welche die Urkunde ausgestellt hat.


Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse, Erklärung gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz):

Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel

E-Mail:

fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Hotline: 030 - 184730 16500, Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

  • Gerichtsurteile (z.B. Scheidungsurteile), Handelsregisterauszüge sowie privatrechtliche Unterlagen (z.B. Vollmachten, Arbeitsverträge) und deren Übersetzungen:

Hierfür ist das jeweilige Landgericht zuständig. Privatrechtliche Unterlagen sind vorher von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de


Ansprechpartner / Anschrift:

Frau Engelhardt

Tel.: 0551/491-1715

E-Mail: apostillen@pd-goe.polizei.niedersachsen.de


Polizeidirektion Göttingen

Dezernat 22 - Apostillen -

Groner Landstraße 51

37081 Göttingen.


Schriftliches Verfahren

Urkunden, die derzeit ausschließlich auf dem Postweg zur Beglaubigung vorgelegt werden können, senden Sie bitte ausschließlich im Original an die vorbezeichnete Anschrift: Benutzen Sie hierfür gerne das elektronisch ausfüllbare Antragsformular. Dafür klicken Sie bitte hier. 

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, auf das Antragsformular zuzugreifen, teilen Sie in einem von Ihnen zu fertigenden Begleitschreiben mit, für welches Land Sie die Urkunde benötigen. Zudem bitte ich Sie um Angabe der vollständigen Rücksendeanschrift und Ihrer Telefonnummer, falls Rückfragen bestehen. Wenn Sie außerdem Ihre E-Mail-Adresse angeben, versenden wir den Gebührenbescheid gerne per E-Mail. Sobald die Gebühren auf dem Konto der Polizeidirektion Göttingen (15,00 € für die Beglaubigung zuzüglich 4,50 € für den Inlandsversand bzw. 9,50 € für den Auslandsversand per Einschreiben gemäß §§ 1, 3, 5, 13,14 des NVwKostG vom 25.04.2007 (Nds. GVBl. S. 172) i.V.m. § 1 AllGO vom 05.06.1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), in der jeweils geltenden Fassung und der lfd. Nr. 13.2.2 des Kostentarifs) eingegangen sind, wird die Urkunde mit der Beglaubigung per Einschreiben an die angegebene Anschrift versandt.

Bei Anträgen aus dem Ausland geben Sie bitte, wenn möglich, die inländische Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten an, an den die Sendung per Einschreiben verschickt werden kann. Eine gesicherte Zustellung in das Ausland ist durch uns leider nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und – je nach Aufkommen – variieren kann.


Wichtiger Hinweis:

Seit dem 16.02.2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Seitdem wird für viele Urkunden, die man im EU-Ausland vorlegen möchte, keine Apostille mehr benötigt.


Dies betrifft Urkunden bezüglich:

  • Geburt,
  • Lebensbescheinigung
  • Tod
  • Namen
  • Eheschließungen, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand,
  • Auflösungen von Ehen,
  • eingetragene Partnerschaften und deren Auflösung,
  • Abstammung
  • Adoption
  • Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)
  • Staatsangehörigkeit
  • Vorstrafenfreiheit
  • Wahlberechtigungen.

Bitte informieren Sie sich dennoch bei der ausländischen Stelle, ob Sie eine Apostille brauchen.

Sie können grundsätzlich trotzdem für diese Urkunden eine Apostille bekommen, diese verursachen jedoch Gebühren.

Polizeidirektion Göttingen

Für Fragen steht Ihnen die Hauptsachbearbeiterin unter folgenden Erreichbarkeiten gern zur Verfügung:

Polizeidirektion Göttingen
Dezernat 22 - Frau Engelhardt
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen
Tel.: 0551/491-1715
Fax: 0551/491-1730
apostillen@pd-goe.polizei.niedersachsen.de

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr

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