Apostillen und Legalisationen (Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland)
Apostillen und Auslandsvorbeglaubigungen können nur auf dem Postweg beantragt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als "Apostille" oder "Legalisation". Was wird geprüft?
Beglaubigungsformen
- Apostille
Wann wird eine Apostille ausgestellt?
- Legalisation/Beglaubigung
Wann wird eine Legalisation/Beglaubigung ausgestellt?
Für welche Länder gilt das?
Zuständigkeit
Die Polizeidirektion Göttingen, Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich durch Behörden ausgestellte öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:
- Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden),
- Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen,
- Zeugnisse und Zertifikate der Georg-August-Universität Göttingen:
Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Frau Lohde unter Tel.: 0551/3921784,
E-Mail: dorothee.lohde@zvw.uni-goettingen.de
- Zeugnisse und Zertifikate der PFH Private Hochschule Göttingen:
Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Herrn Krell unter Tel.: 0551/54700400,
E-Mail: pa-fs@pfh.de
- Zeugnisse und Zertifikate der Universität Hildesheim:
Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Herrn Flohr unter Tel.: 05121/88391304,
E-Mail: flohr@uni-hildesheim.de
- Zeugnisse und Zertifikate der HAWK Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen:
Wenden Sie sich hierfür bitte
- für den Standort Hildesheim zunächst an Frau Lomp unter Tel.: 05121/881114,
E-Mail: heike.lomp@hawk.de
- für den Standort Holzminden zunächst an Frau Koch unter Tel.: 05531/126115,
E-Mail: olga.koch@hawk.de
- für den Standort Göttingen zunächst an Frau Workert unter Tel.: 05121/881129,
E-Mail: natalie.workert@hawk.de
- Zeugnisse und Zertifikate der Hochschule Weserbergland:
Wenden Sie sich hierfür bitte zunächst an Frau Schlotthauber unter Tel.: 05151/955924 oder
Frau Schlösser unter Tel.: 05151/955930, E-Mail: pruefungsverwaltung@hsw-hameln.de
- Ausweisdokumente nach vorheriger Anfertigung einer beglaubigten Fotokopie des Ausweises. Diese erhalten Sie bei der auf dem Ausweis notierten ausstellende Behörde.
- Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter nach vorheriger Vorbeglaubigung durch dort zuständige Mitarbeiter.
Von der Polizeidirektion Göttingen nicht beglaubigt werden können:
- Urkunden, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen ausgestellt wurden. An wen soll ich mich wenden?
- Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse, Erklärung gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz): Wer ist hierfür zuständig?
- Gerichtsurteile (z.B. Scheidungsurteile), Handelsregisterauszüge sowie privatrechtliche Unterlagen (z.B. Vollmachten, Arbeitsverträge) und deren Übersetzungen: Wer ist hierfür zuständig?
Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen finden Sie unter:
Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de
Ansprechpartner / Anschrift:
Frau Engelhardt, Tel.: 0551/491-1715, E-Mail: apostillen@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
Polizeidirektion Göttingen
Dezernat 22 - Apostillen -
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen
Wie beantrage ich eine Apostille oder Beglaubigung?
Urkunden senden Sie bitte im Original ausschließlich auf dem Postweg an die vorbezeichnete Anschrift. Benutzen Sie hierfür gerne das elektronisch ausfüllbare Antragsformular. Die Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen zu Ihnen erfolgt mit Kostenfestsetzungsbescheid per Einschreiben. Was kostet das?
Elektronisch ausfüllbares Antragsformular
Anträge aus dem Ausland
Bei Anträgen aus dem Ausland geben Sie bitte, wenn möglich, die inländische Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten an, an den die Sendung per Einschreiben verschickt werden kann. Eine gesicherte Zustellung in das Ausland ist durch uns leider nicht möglich. Außerdem werden in diesem Fall die Gebühren per Vorkasse erhoben.
Bearbeitungszeit
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und – je nach Aufkommen – variieren kann.
In manchen Fällen brauchen Sie keine Apostille.
Dies betrifft Urkunden bezüglich:
- Geburt,
- Lebensbescheinigung
- Tod
- Namen
- Eheschließungen, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand,
- Auflösungen von Ehen,
- eingetragene Partnerschaften und deren Auflösung,
- Abstammung
- Adoption
- Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)
- Staatsangehörigkeit
- Vorstrafenfreiheit
- Wahlberechtigungen.
Bitte informieren Sie sich dennoch bei der ausländischen Stelle, ob Sie eine Apostille brauchen.
Sie können grundsätzlich trotzdem für diese Urkunden eine Apostille bekommen, diese verursachen jedoch Gebühren. Warum brauche ich manchmal keine Apostille?
Polizeidirektion Göttingen
Für Fragen steht Ihnen die Hauptsachbearbeiterin unter folgenden Erreichbarkeiten gern zur Verfügung:
Polizeidirektion Göttingen
Dezernat 22 - Frau Engelhardt
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen
Tel.: 0551/491-1715
Fax: 0551/491-1730
apostillen@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Die Apostille bleibt vom 11.04.2025 bis einschließlich 21.04.2025 geschlossen.
Ab dem 22.04.2025 sind wir wieder telefonisch für Sie erreichbar.